selbstständig

selbstständig

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selbst|stän|dig ['zɛlpstʃtɛndɪç], selb|stän|dig ['zɛlpʃtɛndɪç] <Adj.>:
a) ohne Hilfe, Anleitung auskommend, aus eigener Fähigkeit, Initiative handelnd:
er ist für sein Alter schon sehr selbstständig; etwas selbstständig ausführen, erledigen.
Syn.: allein, eigenhändig, eigenständig, selber, 1 selbst.
b) seine eigene Firma besitzend:
eine selbstständige Stellung, Tätigkeit haben; er will sich selbstständig machen (seine eigene Firma gründen).

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sẹlbst|stän|dig 〈Adj.〉 oV selbständig
1. ohne Hilfe, allein, ohne Anregung, Antrieb von außen
2. unabhängig, nicht fest angestellt
● er ist \selbstständiger Kaufmann; sie ist ein sehr \selbstständiger Mensch; sie hat eine \selbstständige Stellung; ein \selbstständiger Staat; \selbstständig arbeiten können; junge Menschen zu \selbstständigem Denken, Handeln erziehen; sich \selbstständig machen (Arzt, Geschäftsmann usw.); 〈fig.; umg.〉 verlorengehen; der Ball hat sich \selbstständig gemacht 〈fig.; umg.〉 ist davongerollt; das Kind hat sich \selbstständig gemacht 〈fig.; umg.〉 ist davongelaufen; \selbstständig sein unabhängig

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sẹlbst|stän|dig , selbständig <Adj.> [zu frühnhd. selbstand = Person, spätmhd. selbstēnde = für sich bestehend]:
a) unabhängig von fremder Hilfe o. Ä.; eigenständig:
ein -er Mensch;
an -es Arbeiten gewöhnt sein;
s. handeln, denken;
b) nicht von außen gesteuert; in seinen Handlungen frei, nicht von andern abhängig:
ein -er Staat;
eine -e Stellung;
ein -er Handwerker (Handwerker mit eigenem Betrieb);
die -en Berufe (Berufe, in denen man nicht als Arbeitnehmer arbeitet);
nicht -e Arbeit;
das Land ist s. geworden (hat seine staatliche Autonomie erhalten);
sich s. machen (1. ein eigenes Unternehmen gründen. 2. scherzh.; sich lösen, abhandenkommen, weglaufen: das Kind hat sich unterwegs s. gemacht).

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sẹlbst|stän|dig, (auch:) selbständig <Adj.> [zu frühnhd. selbstand = Person, spätmhd. selbstēnde = für sich bestehend]: a) unabhängig von fremder Hilfe o. Ä.; eigenständig: ein -er Mensch; an -es Arbeiten gewöhnt sein; das Kind ist schon sehr s. für sein Alter; s. handeln, denken; b) nicht von außen gesteuert; in seinen Handlungen frei, nicht von andern abhängig: ein -er Staat; ein selbständiges - von Amerika losgelöstes - Europa (Dönhoff, Ära 128); eine -e Stellung; ein -er Handwerker (Handwerker mit eigenem Betrieb); die -en Berufe (Berufe, in denen man nicht als Arbeitnehmer arbeitet); Münchmeyer (55) ist selbstständiger (freiberuflich tätiger) Investmentbanker in Hamburg (Woche 14. 2. 97, 14); nicht -e Arbeit; das Land ist s. geworden (hat seine staatliche Autonomie erhalten); *sich s. machen (1. ein eigenes Unternehmen gründen. 2. scherzh.; sich lösen, abhanden kommen, weglaufen: die Radkappe hatte sich in der Kurve plötzlich s. gemacht; das Kind hat sich unterwegs s. gemacht).

Universal-Lexikon. 2012.

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